Die erweiterten Abschreibungsmöglichkeiten für Wohngebäude sind Teil des Wachstumschancengesetzes, dem der Bundesrat am 22. März zugestimmt hat. Eingeführt wird eine erhöhte degressive Abschreibung von fünf Prozent mit dem Ziel, getätigte Immobilieninvestitionen spürbar schneller zu refinanzieren.

 

 

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